Steigende Energiekosten – was tun?

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Extra-Beratungen zu Heiz- und Betriebskosten bei MhM

Der Gaspreis hat sich verdreifacht, die Kosten für Fernwärme steigen um 60 Prozent. Viele Vermieter:innen verlangen außerordentliche Anpassungen der Vorauszahlungen vor dem Herbst. Müssen Mieter:innen diese zahlen?

Grundsätzlich können Betriebskosten nur nach einer Nebenkostenabrechnung erhöht werden. Wer aufgrund der Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2021 also schon eine Erhöhung der Vorauszahlungen erhalten hat, muss jetzt nicht noch einmal die Beträge erhöhen – bis zur nächsten Abrechnung ist also Ruhe, eigentlich. Denn die Ruhe ist angesichts der drohenden Nachzahlungen dahin. Betroffene Mieter:innen sollten prüfen, ob sie einer Anhebung der Vorauszahlungen in angemessenem Umfang freiwillig zuzustimmen wollen, um nicht von Nachforderungen überrascht zu werden. Zumindest sollte das Geld beiseite gelegt werden, damit die nächste Nebenkostenabrechnung nicht zum existenziellen Problem für das Mietverhältnis wird.

Es müssen schnelle Lösungen her: Ob Gaspreisdeckel oder eine garantierte Mindestmenge an Gas pro Haushalt zu einem günstigen Preis – Heizung und Warmwasser dürfen nicht zur Armutsfalle werden. Selbstverständlich fordert MhM die Bundesregierung zur Anpassung des Wohngeldes und zu Erleichterungen für Rentner:innen auf, denen bislang noch keine direkte Entlastung in Aussicht gestellt wurde. Daneben mögen Vermieter:innen sich überlegen, ob sie dieses und nächstes Jahr ihre turnusmäßigen Erhöhungen, sei es über den Mietenspiegel oder eine Indexmiete, einfach mal aussetzen, denn alle Kostensteigerungen im Zusammenhang mit der Wohnung tragen die Mieter:innen – die eigene Kundschaft mit Mieterhöhungen noch weiter unter Druck zu setzen, ist sozial nicht mehr verträglich.

MhM bietet ab September Sonderberatungstage zu Nebenkosten an: die ersten beiden am 6. September und 4. Oktober. Reservieren Sie sich einen Termin unter 040 431 394-0.
Außerdem können Mitglieder Ihre Nebenkostenabrechnungen oder -erhöhungen unter betriebskosten@mhmhamburg.de überprüfen lassen. Bitte die aktuelle sowie vorangegangene Abrechnung beifügen. Einzelne Fragen lassen sich bequem an unserem Rechtstelefon klären, das täglich von 10:00-12:00 Uhr und Mo-Do auch von 14:00 bis 16:00 Uhr unter der Rufnummer 040 431 394-77 zu erreichen ist.

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