Mietrechtstipp: Die Miete für Rauchwarnmelder ...

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... fällt nicht unter die Betriebskosten und ist damit nicht von den Mieter:innen zu zahlen.

Kosten für die Miete von Rauchwarnmeldern sind keine sonstigen Betriebskosten im Sinne der Betriebskostenverordnung. Deshalb haben diese nichts in Betriebskostenabrechnungen zu suchen. Das entschied letztinstanzlich am 11. Mai 2022 der Bundesgerichtshof (Az. VIII ZR 379/20). Nur Mietkosten, die nach der Betriebskostenverordnung ausdrücklich zugelassen werden, können umgelegt werden, zum Beispiel die Mietkosten für Einzelwasserzähler. Für die Miete von Rauchwarnmelder gibt es keine solche gesetzliche Ausnahmeregelung. Auch lassen sich die gesetzlich vorgesehenen Ausnahmefälle nicht auf die Miete von Rauchwarnmeldern übertragen. Diese Mietkosten sind also von Vermieter:innen selbst zu zahlen.

Aber aufgepasst: Die Wartung der Rauchwarnmelder ist sehr wohl umlagefähig. Sind die Posten in der Abrechnung zusammengefasst, müssen Vermieter:innen Auskunft darüber geben, wie hoch der Mietkostenanteil ist – und diesen streichen.

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Kommentare

Kommentar von Nentwig |

Wir sind SAGA-Mieter und haben den SAGA-Vorstand wegen Betrug in Millonen Höhe (Betriebskostenabrechnungen) und fehenden Brandschutz in der hier verbauten brennbaren Kunststofffassade bei der Hamburger Gerneralstaatsanwaltschaft angezeigt. Wir haben uns auch an die Senatorin Dr. Stapelfeld gewandt, erwarten von dort allerdings keine Hilfe und wollen dann auch die Bürgerschaft über die kriminellen Machenschaften der stadteigenen Wohnungsgesellschaft informieren! Wir würden gern allen Mietern zeigen und speziell der SAGA-Mieterschaft zeigen wie man sich auch gegen eine übermächtige SAGA wehren kann. Wie geht das?Mieter helfen Mieter! Gern würden wir Sie in Anspruch nehemen, wir suchen auf SAGA-Mieter die hier in Hüllenkoppel/Düpheid wohnen um ggf. gemeinsam zu agieren!!!
Mit freundlichen Grüßen
Fam Eberhard Nentwig, hüllenkoppel 47, 22149 Hamburg

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