Mietpreisbremse ist verfassungsgemäß

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Spätestens seit dem 10.7.2018 genießen Hamburger Mieter*innen Schutz gegen überhöhte Neuvermietungspreise. Zu diesem Datum erließ der Hamburger Senat eine neue Mietpreisbremse in Hamburg, weil das Landgericht die zuvor erlassene Mietpreisbremse für unwirksam befand. Doch ob sie wirklich gilt, ist erst jetzt geklärt. Das Bundesverfassungsgericht beantwortete am 18.7.2019 Verfassungsbeschwerden vermietender Eigentümer: Die Beschränkung der Miethöhe durch die Mietpreisbremse ist gerechtfertigt und befindet sich im Einklang mit der Eigentumsgarantie in Art. 14 GG, so das Bundesverfassungsgericht. Jetzt können Mieter*innen aufatmen und sich auf die Mietpreisbremse berufen.

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