Mietanstieg richtig bremsen

von | Politik

Kommentar von MhM-Juristin Sabine Weis

Der Hamburger Senat setzt in seiner Wohnungspolitik hauptsächlich auf Wohnungsneubau und auf das dafür ge­schaffene Bündnis für das Wohnen. Dabei wird eine wichti­ge Möglichkeit außer Acht gelassen: Durch Änderungen der Bundesgesetze, den Anstieg der Mieten zu begrenzen. Das war nicht immer so. Noch 2013 startete Hamburg eine Initia­tive zur Änderung des Wirtschaftsstrafgesetzes, damit Miet­preisüberhöhungen bekämpft werden. Umgesetzt können wurde die Initiative auf Bundesebene nicht. Von einer Un­terstützung der Mietrechtsreform zweiter Teil (siehe Artikel oben) durch den Hamburg Senat ist nichts zu hören. Dabei sind doch gerade die geplanten Regelungen für einen Stadt­staat wie Hamburg mit seiner angespannten Wohnungssi­tuation so wichtig. Der andere große Stadtstaat macht es vor. Im Juni 2016 hat das Land Berlin einen Gesetzesentwurf in den Bundesrat eingebracht, durch den der Mietanstieg in bestehenden Mietverhältnissen wirksam begrenzt wer­den soll, u.a. durch eine Reduzierung der Mieterhöhungs­möglichkeiten nach Modernisierung und eine Änderung der durch den Mietenspiegel erfassten Vergleichsmieten. Aber auch die sog. Mietpreisbremse sollte verändert werden, da­mit sie bei Neuvermietungen besser greift. Diese Gesetze­sinitiative wurde vom Berliner Senat passend zur kurz da­nach stattfndenden Landtagswahl gestartet. In Hamburg wird voraussichtlich erst wieder im Frühjahr 2020 gewählt. Der Hamburger Senat sollte das Langzeitgedächtnis der Wähler und Wählerinnen nicht unterschätzen. Ob eine Woh­nungspolitik mieterfreundlich ist, zeigt sich im Handeln und Nicht-Handeln bereits während der gesamten fünfjährigen Legislaturperiode.

erschienen in: Mietraum² 2.2016

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