MhM setzt sich im Bundestag für besseren Kündigungsschutz ein

von | Politik

Eigenbedarf erschweren, Zahlungsverzugskündigungen heilbar machen und Minderungsrechte stärken - das waren die wichtigsten Anliegen der Reformvorstöße in der Sitzung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages am 9. Dezember 2020. Unter den hierzu befragten Expert*innen auch MhM-Geschäftsführerin Sylvia Sonnemann.

Sylvia Sonnemann unterstützte die von der LINKEN und Bündnis 90/Die GRÜNEN eingebrachten Reformideen und forderte: "Wer einmalig in einen Zahlungsrückstand gerät und diesen vollständig ausgleicht, darf nicht vor die Tür gesetzt werden können - egal ob deshalb fristlos oder fristgemäß gekündigt wurde. Bei der Wirksamkeit einer Eigenbedarfskündigung müssen die Vermieter*inneninteressen einer Abwägung mit den Bleibeinteressen der Mieter*innen standhalten - bislang spielt die Lebenssituation der Mieter*innen rechtlich keine Rolle, das muss sich ändern."

Gestritten wurde bei der öffentlichen Anhörung "Mieterschutz stärken" auch um die Kündigungen nach sog. Pflichtverletzungen sowie um Minderungsrechte.

Die unerwartet große Einigkeit der Expert*innen bei der Möglichkeit eine Zahlungsverzugskündigung zu "heilen" und die Eigenbedarfsgründe der Vermieter*innen künftig mit den Interessen der Mieter*innen abzuwägen, lässt hoffen, dass diese Reformideen auch parteiübergreifende Zustimmung finden und umgesetzt werden.

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