Keine Grundsteuerkosten für Mieter*innen

von | Politik

Der Berliner Senat hat eine weitere Gesetzesinitiative im Bundesrat zugunsten der Mieter*innen angeschoben: Künftig sollen die Vermieter*innen die Grundsteuer alleine tragen und nicht mehr als Betriebskosten auf die Mieter*innen abwälzen dürfen. Mit Blick auf bezahlbare Mieten stünde dem Hamburger Senat eine Unterstützung dieser Initiative gut zu Gesicht.

In der Mietrechtsberatung sind viele Mieter*innen überrascht, wenn sie erfahren, dass sie die Grundsteuer zahlen müssen. Die Weitergabe einer Be­steuerung des Immobilienvermögens an die Mieter*innen in der Nebenkostenabrechnung empfinden die meisten als ungerecht. Die Herausnahme aus dem Betriebskostenkatalog würde alle Mieterhaushalte und damit 57,9 % der meist weniger vermögenden deutschen Haushalte entlasten.

Die Initiative folge dem Grundsatz „Eigentum verpflichtet“, so der zustän­dige Berliner Senator für Justiz Behrendt sowie die Senatorin für Stadtentwicklung und Woh­nen Lompscher. Noch gehört das Bundesland Hamburg nicht zu den Unterstützern. Dabei be­steht für die Hamburger Mieter*innen, die bisher häufig noch recht geringe Grundsteuerbeträge zahlen, die Gefahr, dass sich die Grundsteuer nach der geplanten Reform von Bundesfinanzminister Scholz deutlich erhöhen und damit die Mietbelastung weiter steigen wird. Inso­fern ist jetzt der richtige Zeitpunkt für eine Reform, wie der Berliner Senat sie vorschlägt: Grundsteuerkosten nur für Grundeigentümer*innen.

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