Der Bund muss Mieten deckeln!

von | Politik

Der Berliner Mietendeckel ist nichtig – das hat das Bundesverfassungsgericht heute entschieden (Beschluss vom 25. März 2021 - 2 BvF 1/20, 2 BvL 5/20, 2 BvL 4/20). An der Notwendigkeit, Mieter*innen vor zu hohen Mieten und Verdrängung zu schützen, ändert das nichts. Es macht deutlich, dass die Bundesregierung handeln muss.

Das Baulandmobilisierungsgesetz, das unter anderem die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen erschweren soll, lässt auf sich warten. Auch eine Hamburger Bundesratsinitiative, die eine Herabsetzung der Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen (+ 10 % in drei Jahren) und eine wichtige Lücke im Kündigungsschutz schließen soll, liegt unentschieden in der Pipeline.

Doch selbst mit den schon bekannten Gesetzesvorhaben wird man dem Problem nicht gerecht. In Ballungszentren gibt es nicht mehr nur eine Wohnungskrise, sondern eine Verdrängungs- und Mietpreis-Krise. In Hamburg ist zwar Bewegung auf dem Wohnungsmarkt, weil Wohnungsbau das Angebot erweitert hat. Doch der große Bedarf der wachsende Stadt treibt die Mieten in die Höhe und heizt die Ambitionen von Eigentümer*innen an, Bestandsmieter*innen loswerden zu wollen.

Helfen würden eine gesetzliche Ermächtigung für Länder, um in bestimmten Gemeinden - etwa durch einen Mietenstopp – den Mieter*innen eine Verschnaufpause zu geben. Die Mietpreisbremse muss ohne Ausnahmen endlich scharf gestellt werden. Die vielen Umwandlungen seit den 90er Jahren haben im aktuellen Hamburg – nach Ende der Kündigungssperrfrist – zahlreiche Eigenbedarfskündigungen zur Folge. Diese sind aufgrund einer immer vermieterfreundlicheren Rechtsprechung des Bundesgerichtshof zum echten Verdrängungsfaktor auf dem Hamburger Wohnungsmarkt geworden.

76 Prozent aller Hamburger*innen wohnen zur Miete. Auch im Bund ist es noch die Mehrheit. Die Bundesparteien stellen sich im Herbst zur Wahl und man darf verlangen, dass sie Antworten auf eine der drängendsten sozialen Fragen - das bezahlbare geschützte Wohnen - präsentieren.

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