CORONA - Infos für Mieter*innen: Wohnungswechsel und Umzug
von Eve Raatschen | Aktuelles Mietrecht
Kann ich trotz Kontaktsperre umziehen?
Ein Umzug durch eine professionelles Umzugsunternehmen ist auf jeden Fall zulässig. Solange nur eine Kontaktsperre durch die Allgemeinverfügung der Stadt Hamburg (22.3.2020) verhängt ist, ist auch ein privat organisierter Umzug mit entsprechenden Vorsichtsmaßnahmen möglich. Auf hamburg.de heißt es dazu: „Ein durch die Bewohner und Bewohnerinnen und helfende Personen organisierter Umzug verstößt nicht gegen das Ansammlungsverbot. Das kurzfristige Aufeinandertreffen zwecks Übergabe eines Umzugskartons ist keine Ansammlung im Sinne der Allgemeinverfügung. Die Abstandregelungen sollten soweit wie möglich eingehalten werden.“
Ist der Umzug in die neue Wohnung gefährdet?
Wer zum Beispiel zum 1. Mai 2020 eine neue Wohnung gemietet hat, kann darauf bestehen, dass der Vermieter die Wohnung vereinbarungsgemäß übergibt. Verträge müssen eingehalten werden. Verzögert sich der Einzug, beispielsweise weil Handwerker nicht rechtzeitig fertig werden oder die Vormieter*nnen aufgrund der derzeitigen Krise nicht rechtzeitig ausziehen können, müssen Mieter*nnen erst ab dem Tag Miete bezahlen, an dem sie die Wohnung tatsächlich beziehen können.
Was tun, wenn ich unter Quarantäne stehe aber eigentlich ausziehen müsste?
In der Situation kann der Vermieter keinen Auszug verlangen bzw. durchsetzen, auch wenn der Vertrag beendet ist. Für die Dauer des Verbleibens in der Wohnung muss allerdings anteilig Miete gezahlt werden, dann u.U. doppelt wenn der Vertrag für die neue Wohnung bereits begonnen hat.
Kommentare
Kommentar von Leo Jonson |
Sie haben alles sehr gut erklärt.
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